Kommission rät zu stufenweiser Arbeitsunfähigkeit zur Entlastung des Gesundheitssystems
Stufenweise Arbeitsunfähigkeit soll Rückkehr erleichtern und Krankengeldkosten dämpfen
Deutschlandweit — Eine von Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Expertinnenkommission empfiehlt eine flexible Regelung für Krankmeldungen: Ärztinnen und Ärzte sollen künftig eine gestufte Arbeitsunfähigkeit feststellen können, etwa zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent, und dies in enger Abstimmung mit den Betroffenen tun.
Das Gremium argumentiert, dass eine solche Staffelung Beschäftigten den teilweisen Verbleib im Arbeitsprozess oder eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert, sofern die Tätigkeit dafür geeignet ist. Fortlaufende Neubewertungen sollen mögliche Veränderungen des Gesundheitszustands berücksichtigen. Langfristig könne so auch eine Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben erreicht werden.
Im deutschen Sozialrecht gibt es bislang nur die Unterscheidung zwischen voller Arbeitsfähigkeit und voller Arbeitsunfähigkeit. In anderen Ländern, etwa in Teilen Skandinaviens, existiert die Möglichkeit einer partiellen Arbeitsunfähigkeit bereits mit positiven Effekten für Betroffene und Gesamtwirtschaft. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsphasen sei häufig eine eingeschränkte, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit gegeben, sodass ein reduzierter Stellenanteil sinnvoll sein kann.
Gleichzeitig warnt die Kommission vor Risiken: Es bestehe die Gefahr, dass Arbeitgeber Druck ausübten, damit Beschäftigte trotz Krankheit früher wieder in Teilzeit arbeiten. Das könne zu einer Verschleppung von Beschwerden und zur Chronifizierung führen. Deshalb betonen die Expertinnen und Experten, dass die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit primär medizinisch erfolgen und die Zustimmung der Betroffenen voraussetzen müsse.
Die Gutachter heben zudem die psychosozialen Vorteile hervor: Wer in seinen sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur eingebunden bleibe, profitiere etwa bei psychischen Erkrankungen von stabilisierenden Effekten. Ein langsamer Wiedereinstieg könne helfen, Dequalifizierung bei längeren Fehlzeiten zu verhindern und die Reintegration in den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten.
Der Sozialverband Deutschland lehnt eine Teilkrankschreibung ab und weist auf mögliche negative Folgen hin. Die Verbandsspitze macht deutlich, dass ein zu früher Wiedereinstieg das Risiko längerer oder schwererer Erkrankungen erhöhen könne und sich solche Effekte am Ende auch für Arbeitgeber durch höhere Fehlzeiten summierten.
Die Empfehlung der Kommission markiert einen neuen Vorstoß in einer Debatte, die seit Langem geführt wird. Ob und in welcher Form die vorgeschlagene stufenweise Regelung Eingang in Gesetzgebung und Praxis findet, bleibt eine politische Entscheidung.

30. April
Homeoffice stagniert: Gesundheitswesen bleibt Schlusslicht bei Heimarbeit«Homeoffice bleibt im Gesundheitswesen häufig Wunsch, selten Realität»
Weiterlesen ⮞

30. April
Kommunale Unternehmen in der Schieflage: Reformen gefährden 7.600 Arbeitsplätze in LeipzigWenn kommunale Sicherheiten bröckeln, zittern tausende Existenzen
Weiterlesen ⮞

30. April
Führungswechsel an der GRN‑Klinik Eberbach: Interne Lösung für Zukunftssicherung des Standorts«Vertraute Hände sollen die Klinik vor Ort sichern»
Weiterlesen ⮞