Finanzkommission empfiehlt Teilkrankengeld und schärfere Regeln beim Krankengeld
Kommission empfiehlt Teilkrankengeld und Einsparmaßnahmen beim Krankengeld
Berlin – Eine von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit schlägt weitreichende Anpassungen beim Krankengeld vor. Im am Montag in Berlin vorgestellten Expertenbericht spricht die Kommission von einem «überdurchschnittlichen Wachstum» der Ausgaben seit 2015 und macht konkrete Vorschläge, wie dem Trend begegnet werden kann.
Die Fachleute analysieren mehrere Treiber des Kostenanstiegs: Seit 2019 stieg die Zahl der Krankengeldfälle je 100 leistungsberechtigter Mitglieder jährlich um im Mittel 1,05 Prozent, die Bezugstage je Fall legten im gleichen Zeitraum um 2,65 Prozent pro Jahr zu. Vor dem Hintergrund aktueller Prognosen erwartet die Kommission, dass dieses jährliche Wachstum auch in den kommenden Jahren bestehen bleibt.
Als eine zentrale Maßnahme empfehlen die Expertinnen und Experten die Einführung eines Teilkrankengeldes gekoppelt an eine stufenweise Teilarbeitsunfähigkeit. Dem Bericht zufolge könnte diese Option die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2027 um rund 73 Millionen Euro senken. Begründet wird der Vorstoß damit, dass viele Versicherte mit chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungszeiten teilweise arbeitsfähig bleiben und durch reduzierten Einsatz schneller und nachhaltiger in den Beruf zurückkehren könnten. Erfahrungen aus skandinavischen Ländern würden positive Effekte wie eine beschleunigte Wiedereingliederung nahelegen.
Daneben prüft die Kommission eine Absenkung des Krankengeldsatzes von derzeit 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent sowie eine Anpassung der Höchstgrenzen von bis zu 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf maximal 85 Prozent. Nach Berechnungen der Expertengruppe könnte eine solche Absenkung 2027 Einsparungen in Höhe von etwa 1,3 Milliarden Euro bringen. Die Gutachter weisen jedoch deutlich darauf hin, dass dies zugleich eine Leistungskürzung darstellt und Versicherte mit längeren Krankheitsverläufen besonders belasten würde.
Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem den Umgang mit Digitalen Gesundheitsanwendungen, Impfstoffkosten und Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit. Zudem schlägt die Kommission vor, Krankenkassen die aktive Beratung und Fallsteuerung bei längerer Arbeitsunfähigkeit zu erleichtern, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Versicherten statt einer zuvor eingeholten Einwilligung.
Die Vorschläge treffen in Politik und Sozialpartnerkreisen auf gemischte Reaktionen: Wohlfahrtsverbände und Patientengruppen warnen vor sozialen Härten, während finanzpolitisch Verantwortliche die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen betonen. Ob und in welcher Form die Empfehlungen umgesetzt werden, ist offen und dürfte Gegenstand intensiver Interessenausgleiche in den kommenden Monaten sein.

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