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Gesetz für Gesundheitslagebild soll Versorgung im Verteidigungsfall sichern

28. März 2026

Gesetz soll zentrales Gesundheitslagebild für Verteidigungsfälle schaffen

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium bereitet einen gesetzlichen Rahmen vor, mit dem das zivile und militärische Gesundheitswesen im Ernstfall enger verzahnt werden soll. Ziel ist ein einheitliches Gesundheitslagebild, das Behandlungsressourcen, Verlegungsmöglichkeiten und Vorräte an kritischen Arzneimitteln transparent macht und so schnelle Entscheidungen erlaubt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, dass das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz die rechtlichen Grundlagen für definierte Zuständigkeiten und beschleunigte Entscheidungsprozesse schaffen werde. Im Zentrum stehe die Zusammenführung bestehender Datenquellen und die Standardisierung von Meldewegen, damit im Krisenfall bis zu 1 000 Verwundete gesteuert und verteilt werden können.

Föderalismus und Datenstandards

Die Ministerin räumte ein, dass die föderale Struktur Deutschlands derzeit unterschiedliche Melde- und Planungsstrukturen begünstige. Deshalb sollen einheitliche Datenstandards sowie klar geregelte Koordinationsmechanismen auf Bundesebene etabliert werden, ohne die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auszuhebeln. Doppelstrukturen sollen vermieden werden, betonte sie.

Selbstverwaltung und Kooperation

Warken machte deutlich, dass die Selbstverwaltung der Ärzteschaft und weitere Akteure weiterhin eine zentrale Rolle spielen werden. Sie sollen aktiv in Lagebilder, Steuerungsprozesse und Qualifizierungsmaßnahmen eingebunden werden, damit medizinische Versorgung in Krisensituationen abgestimmt und handlungsfähig bleibt.

Krankenhäuser, Spezialisierung und Grundversorgung

Die geplante Krankenhausreform solle zu besserer Resilienz führen: Kapazitäten sollen gebündelt und Fachzentren gestärkt werden, gleichzeitig müsse die Grund- und Notfallversorgung flächendeckend sicherstellbar bleiben. In Abstimmung mit den Ländern sollen konkrete Regelungen zur krankenhausbezogenen Infrastruktur getroffen werden.

Personal, Weiterbildung und Reserve

Ein Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist auch die Stärkung des Personals. Geplant sind erweiterte Fortbildungsangebote für die Versorgung kriegs-typischer Verletzungen sowie der Aufbau einer freiwilligen Personalreserve. Diese Reserve soll Fachkräfte einbeziehen, die derzeit nicht voll im Versorgungsbetrieb stehen oder bereits im Ruhestand sind, aber im Notfall kurzfristig einsatzfähig wären.

Derzeit werde die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren diskutiert. Der Bundesgesundheitsministerin zufolge soll ein Referentenentwurf im Sommer 2026 vorgelegt werden. Im Kern gehe es darum, im Bündnis- oder Verteidigungsfall eine handlungsfähige, koordinierte und transparente Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: aerzteblatt.de

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