Gesetzentwurf will Krankenkassen erweiterte Datenerhebung für bessere Prävention erlauben
Krankenkassen sollen Daten aktiv erheben dürfen, um Prävention zu stärken
Berlin – Der Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen künftig eigene Gesundheitsdaten direkt bei Versicherten und bei Dritten erheben dürfen. Ziel ist dem Entwurf zufolge, Präventionsangebote zu verbessern und Krankheitsrisiken früher zu erkennen.
Kernpunkte des Entwurfs sind die Möglichkeit zur Anonymisierung von Sozialdaten, erweiterte Zugriffsrechte auf Informationen in der elektronischen Patientenakte sowie die Erhebung zusätzlicher personenbezogener Angaben nach ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten. Als Beispiele nennt das Bundesgesundheitsministerium Angaben zu Einnahme pflanzlicher Präparate, Ernährungsgewohnheiten, Alkoholkonsum, Raucherstatus oder Gewicht.
Die anonymisierten Daten sollen nicht länger unter die restriktive Definition von Sozialdaten nach dem SGB X fallen, wodurch eine Weiterverarbeitung und die Übermittlung an Dritte ermöglicht würde. Voraussetzung für solche Verarbeitungen bleibt, dass sie der Förderung gesetzlicher Aufgaben von Krankenkassen oder weiterer nach dem Sozialgesetzbuch geregelter Stellen dienen.
Das Ministerium betont, dass zusätzliche Informationen helfen könnten, Versicherten gezielte Aufklärung, Beratung und Leistungen anzubieten und Risikofaktoren für Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Demenz besser zu identifizieren. Für bestimmte Zusatzprogramme sollen Daten strukturiert aufbereitet und in der ePA für Leistungserbringer sichtbar gemacht werden, um die Versorgungskoordination zu verbessern.
Um rechtliche Unsicherheiten bei der Datennutzung zu überwinden, schlägt das BMG eine Experimentierklausel vor. Krankenkassen könnten mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Reallabore einrichten, in denen erweiterte Datenverarbeitungen befristet und unter behördlicher Kontrolle erprobt werden. Die Aufsichtsbehörde bleibt dem Entwurf zufolge eng eingebunden, etwa durch Genehmigungspflicht, Überwachung und Berichtsbeteiligung.
Chancen und Risiken abwägen
Der Vorschlag verspricht Vorteile für Prävention und Versorgungsmanagement, zugleich weckt er Datenschutzbedenken. Kritiker sehen Risiken in der massenhaften Erhebung sensibler Informationen und fordern klare Grenzen, Transparenzpflichten und starke Mitbestimmungsrechte für Versicherte. Entscheidend werden die Ausgestaltung der Einwilligungsprozesse, die technische Sicherheit der Datenverarbeitung und die Kontrolle durch unabhängige Aufsichtsinstanzen sein.
Der Entwurf läutet eine Phase intensiver Debatten ein: zwischen Gesundheitsförderung, rechtlichen Schutzpflichten und dem Vertrauen der Versicherten in den Umgang mit ihren sensiblen Daten.

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