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Teilkrankschreibung geplant: Chancen und Risiken für Millionen Beschäftigte

29. April 2026

Teilkrankschreibung soll schrittweisen Wiedereinstieg ermöglichen

Berlin – Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Arbeitsunfähigkeit: Die Einführung einer Teilkrankschreibung soll Beschäftigten einen gestuften Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen und die Krankengeldausgaben dämpfen. Gesundheitsministerin Nina Warken treibt die Reform als Teil einer umfassenderen Gesundheitsreform voran; der Gesetzentwurf soll noch im April 2026 das Kabinett passieren.

Bisher kennt das deutsche Sozialrecht nur zwei Zustände: voll arbeitsfähig oder voll arbeitsunfähig. Künftig könnten Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent feststellen. Das würde Beschäftigten erlauben, bei längeren Erkrankungen stundenweise zurückzukehren, etwa statt einer 40-Stunden-Woche nur 20 Stunden zu arbeiten.

So soll die Regelung funktionieren

Die Teilkrankschreibung ist vor allem für Erkrankungen mit längerer Dauer vorgesehen, konkret bei Ausfällen von mehr als vier Wochen. Drei Voraussetzungen sollen gelten: die medizinische Einschätzung durch Ärztin oder Arzt, die Zustimmung der betroffenen Person und die Zustimmung des Arbeitgebers. Lehnt der Arbeitgeber ab, bleibt es bei der bisherigen vollen Krankschreibung. Formate wie Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten könnten den Wiedereinstieg erleichtern.

Finanziell ändert sich in den ersten sechs Wochen zunächst nichts: Der Arbeitgeber zahlt weiter das volle Gehalt. Danach trägt der Arbeitgeber nur noch das Gehalt für die tatsächlich geleisteten Stunden, die Krankenkasse zahlt für den verbleibenden Ausfall Krankengeld. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Absenkung des Krankengelds von derzeit 70 Prozent auf 65 Prozent des Bruttogehalts vor.

Argumente für die Teilkrankschreibung

  • Frühzeitiger und gestufter Wiedereinstieg kann Langzeitausfälle reduzieren und Dequalifizierung bei längeren Erkrankungen verhindern.
  • Besonders bei psychischen Erkrankungen kann die Einbindung in soziale Strukturen stabilisieren und Rehabilitation unterstützen.
  • Die DAK hatte bereits 2025 auf hohe Fehltage hingewiesen; eine flexiblere Regelung könnte helfen, den Krankenstand zu senken.

Argumente gegen die neue Regelung

  • Gewerkschaften und Sozialverbände warnen vor zusätzlichem Druck auf Beschäftigte, der zu Fehlbelastungen und Chronifizierung führen könne.
  • Es besteht die Sorge, dass wirtschaftlicher Druck oder hierarchische Verhältnisse Freiwilligkeit untergraben und Betroffene zu einem zu frühen Einstieg verleiten könnten.
  • Eine Absenkung des Krankengelds könnte finanzielle Nachteile für Erkrankte bedeuten, selbst wenn sie teilweise weiterarbeiten.

Was jetzt folgt

Sollte das Kabinett dem Gesetzentwurf zustimmen, entscheidet der Bundestag über die Einführung. Experten betonen, dass die medizinische Grundlage der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung und der Schutz vor Arbeitgeberdruck zentral für eine verantwortungsvolle Umsetzung sind. Bis dahin dürfte die Debatte um Gesundheitsschutz, Arbeitgeberverantwortung und soziale Absicherung an Fahrt gewinnen.

Hintergrund: Laut DAK-Analyse lag der Krankenstand 2025 bei durchschnittlich 19,5 Fehltagen pro Kopf, mit einem deutlichen Anstieg bei psychischen Erkrankungen. Die Diskussion um die Teilkrankschreibung reflektiert damit die Suche nach neuen Instrumenten im deutschen Gesundheitswesen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: fr.de

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