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GKV-Kommission empfiehlt gestufte Arbeitsunfähigkeit zur Erleichterung des Wiedereinstiegs

03. April 2026

Stufenmodell soll schrittweise Rückkehr in den Job ermöglichen und Krankengeldausgaben stabilisieren

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat in einem umfangreichen Bericht die Einführung einer gestuften Arbeitsunfähigkeit vorgeschlagen. Ziel ist es, Beschäftigten einen teilweisen Verbleib im Arbeitsprozess zu erlauben und gleichzeitig die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern.

Der 483 Seiten starke Report, der in Berlin vorgestellt wurde, empfiehlt, dass Ärztinnen und Ärzte künftig die Arbeitsfähigkeit in definierten Anteilen bescheinigen können – zu 100 Prozent, 75 Prozent, 50 Prozent oder 25 Prozent. Die Einstufung soll in enger Abstimmung mit den Betroffenen erfolgen und bei gesundheitlichen Veränderungen fortlaufend angepasst werden.

Praktisch würde die Neuregelung eine Erweiterung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfordern sowie Anpassungen in Abrechnungs- und Entgeltabrechnungssystemen. Die Kommission schätzt, dass diese technischen Änderungen mit angemessener Vorlaufzeit administrativ handhabbar sind.

Prognostizierte Vorteile und konkrete technische Anforderungen

Bei Erkrankungen mit teilweiser Leistungsfähigkeit, etwa chronischen Leiden oder längeren Genesungsphasen, könne eine gestufte Krankschreibung ein langsameres, stabileres Wiedereingliederungsverfahren ermöglichen. Gleichzeitig erwarte die Kommission positive Effekte auf die solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben, wenn Beschäftigte schrittweise wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren.

Für längere Ausfallzeiten schlagen die Expertinnen und Experten ein analog gestaffeltes Krankengeld vor, das sich prozentual an der ausgewiesenen Reduktion der Arbeitsfähigkeit orientiert.

Warnungen vor Druck durch Arbeitgeber und gesundheitlichen Risiken

Kritiker warnen vor dem Risiko, dass Arbeitgeber den neuen Spielraum ausnutzen könnten. Vertreter der Linksfraktion sehen in dem Modell ein Einfallstor, das Beschäftigte unter Druck setzen könnte, trotz Erkrankung teilweise zu arbeiten. Ärztinnen und Ärzte stünden dann vor schwierigen Abwägungen, weil Patientinnen und Patienten häufig den früheren Wiedereinstieg wünschen.

Die Kommission betont daher, dass die Einschätzung der Teilarbeitsfähigkeit primär medizinisch erfolgen muss und die Zustimmung der Betroffenen voraussetzt. Nur so lasse sich verhindern, dass Erkrankungen verschleppt oder chronifiziert werden.

Abwägung von Nutzen und Risiken

In Skandinavien gibt es bereits Erfahrungen mit teilweiser Arbeitsunfähigkeit, die dort positive Effekte auf Individuen und Volkswirtschaft zeigen. Die deutsche Debatte dreht sich nun darum, wie sich solche Modelle mit ausreichenden Schutzmechanismen hierzulande umsetzen lassen. Entscheidend sind klar definierte medizinische Kriterien, technische Anpassungen der digitalen Infrastruktur und rechtliche Garantien gegen Arbeitgeberdruck.

Die Empfehlungen der Kommission sind Teil einer breiteren Reformdiskussion zu Einsparungen und Effizienzsteigerungen im Gesundheitswesen, die auch Themen wie Digitale Gesundheitsanwendungen, Impfstoffkosten und Vergütungsfragen umfasst.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: aerzteblatt.de

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